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Der Zugang zu Veranstaltungen - gleich welcher Art - wird bestimmt durch den Veranstalter und natürlich durch denGesetzgeber. Daher sind
Einlasskontrollen
erforderlich und notwendig. Wir übernehmen hier
- die Kontrolle des Eingangs-/Zutrittsbereiches
- die Überprüfung der Eintrittsberechtigung
- die Freihaltung reservierter Bereiche
- die Freihaltung von Rettungs- und Fluchtwegen
- die Einhaltung und Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften
Informieren Sie sich über die Grundlagen unserer Tätigkeit. Nachfolgend finden Sie einen Auszug der einschlägigen Vorschriften.
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