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| Brandschutz bei/für Veranstaltungen |
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Ziel ist es, den Ausbruch eines Brandes zu verhindern und die Gefährdung von Personen auszuschließen. Wir beraten Veranstalter, erarbeiten ein tragfähiges Konzept und unterstützen ihn bei der Umsetzung.
Für die Besucher müssen ausreichend Rettungswege zur Verfügung stehen und diese derart gestaltet sein, dass sie
- dauerhaft während der Veranstaltung
- und auch bei einem Stromausfall
- sowie für Gehbehinderte
benützt werden können.
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Brandschutzmerkblatt für Veranstaltungen bis 200 Personen

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vfdb-Richtline 12/09-01 - Bestellung eines Brandschutzbeauftragten

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| Die Vorplanung für Veranstaltungen umfasst folgende Punkte: |
- Überprüfen der erforderlichen Rettungswege im Gebäude und im Freien: Breite, Länge, Kennzeichnung, Hindernisse, Einlasssperren
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- Festlegen von Flächen für die Feuerwehr (Zufahrten, Aufstellflächen, Bewegungsflächen)
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- Genehmigung der Bestuhlungspläne
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- Festlegen der erforderlichen Löscheinrichtungen
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- Festlegen der Höchstbesucherzahl und der Gehbehindertenplätze
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- Sicherheitsbeleuchtung und Stromversorgung
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- Festlegen der Anordnung von Zelten, Bühnen, Fahrgeschäften usw.
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- Genehmigung der Gasversorgung bei Gastronomieeinrichtungen
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- Planung von Bühnenvorsperren
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- Abstellen von Feuersicherheitswachen
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- Abnahme von Szenenaufbauten in Theatern
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- Überprüfen von Dekoration und Ausstattung auf Brennbarkeit und Anordnung
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- Genehmigung der Erprobung und Vorführung von Pyrotechnik
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- Durchführung von Kontrollen
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