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Die sichere Verbindung zwischen Ihren Aufzügen und dem WSD Oberland
Notrufsystem, Fernüberwachung und intelligente Kommunikation: Wir garantieren Ihnen einen sicheren Auf- zugsbetrieb mit hoher Verfügbarkeit. Mittels ständiger sensorischer Überprüfung der Anlage und automati- scher Zustandsmeldung an die Analysesysteme des Aufzugherstellers werden Fehler frühzeitig erkannt und beseitigt. Unser Partner erfüllt alle Standards der EN 81-28 (Fern-Notruf für Personen- und Lastenaufzüge) und verleiht Ihrer Aufzugsanlage damit ein Höchstmaß an Sicherheit.
Das Notrufsystem ermöglicht Ihnen, die Anforderungen des §12 Abs. 4 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) auf einfache Art und Weise zu erfüllen. Diese BetrSichV ist ab dem 01.01.2008 für alle Aufzüge bindend.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), §12, Abs. 4: Wer eine Aufzugsanlage betreibt, muss sicherstellen, dass auf Notrufe aus einem Fahrkorb in angemessener Zeit reagiert wird und Befreiungsmaßnahmen sachgerecht durchgeführt werden.
Der Aufzugshersteller übertrifft diese Anforderungen in der Regel deutlich. Psychologisch geschulte Mitar-beiter am Telefon im zertifizierten Service-Center, qualifizierte Servicemitarbeiter vor Ort sowie effiziente Prozesse sind Garanten eines zuverlässigen Service, auch im Notfall. Mit dem integrierten Notrufsystem steht die Person im Aufzug im ständigen Kontakt mit der Außenwelt und kann schnellstmöglich von der WSD Oberland oHG befreit werden.
Gesetzliche Anforderungen an Notrufzentrale und Notdienst-Informationen Erfahren Sie mehr über die wichtigsten Anforderungen an die Organisation einer Notrufzentrale gemäß TRA 106 (Technische Regeln für Aufzüge: Leitsysteme und Fernnotrufe) sowie zu notwendigen Informationen, die dem Notdienst des Betreibers gemäß EN 81-28 (Fern-Notruf für Personen- und Lastenaufzüge) zur Verfü- gung gestellt werden müssen.
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